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   AG Frankfurt/Main, 24.02.2014 - 29 C 3591/13 - 44   

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AG Frankfurt/Main, 24.02.2014 - 29 C 3591/13 - 44 (https://dejure.org/2014,33907)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.02.2014 - 29 C 3591/13 - 44 (https://dejure.org/2014,33907)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 29 C 3591/13 - 44 (https://dejure.org/2014,33907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes - Verjährungsfrist des Anspruchs

  • reise-recht-wiki.de

    VO (EG) Nr. 261/2004: Verjährungsfristen verschiedener Bucher

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist für EU-Ausgleichszahlungen

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 16603
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.02.2014 - 29 C 3591/13
    Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 soll Art. 7 der VO aber auch dann anwendbar sein, wenn Passagiere - wie hier - wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (vgl. EuGH NJW 2010, 43, diese Rechtsprechung wurde fortgeführt durch Urteil des EuGH v. 23.10.2012, Az. C-581/10 und C-629/10), so dass die Kläger von der Beklagten als dem ausführenden Luftfahrtunternehmen bei einer Entfernung von mehr 3.500 km zwischen Frankfurt am Main und Sansibar die Zahlung der Ausgleichspauschale in Höhe von 600,- EUR verlangen können.
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.02.2014 - 29 C 3591/13
    Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 soll Art. 7 der VO aber auch dann anwendbar sein, wenn Passagiere - wie hier - wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (vgl. EuGH NJW 2010, 43, diese Rechtsprechung wurde fortgeführt durch Urteil des EuGH v. 23.10.2012, Az. C-581/10 und C-629/10), so dass die Kläger von der Beklagten als dem ausführenden Luftfahrtunternehmen bei einer Entfernung von mehr 3.500 km zwischen Frankfurt am Main und Sansibar die Zahlung der Ausgleichspauschale in Höhe von 600,- EUR verlangen können.
  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.02.2014 - 29 C 3591/13
    Der BGH hat entschieden, dass Ausgleichsansprüche wie die streitgegenständlichen der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 194, 195, 199 BGB unterliegen, wenn ihnen die Annullierung eines durch Luftbeförderungsvertrag mit dem Luftfahrtunternehmen versprochenen Flugs zugrunde liegt (BGH, Urteil v. 10.12.2009, Az. Xa ZR 61/09).
  • AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - 3 C 3189/13

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen erheblicher Flugverspätung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 24.02.2014 - 29 C 3591/13
    Eine Anwendung des § 651g Abs. 2 BGB bei Flugreisenden mit Pauschalreisevertrag würde darüber hinaus zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber den Fluggästen, welche direkt beim Luftfahrtunternehmen gebucht haben, führen, welche vom Verordnungsgeber, der den Schutzbereich in Erwägungsgrund 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausdrücklich auch auf pauschalreisende Fluggäste erstreckt hat, nicht gewollt ist (ebenso Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil v. 08.01.2014, Az. 3 C 3189/13 (36)).
  • LG Frankfurt/Main, 02.01.2023 - 24 S 180/22
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist (vertragliche) Grundlage für die (gesetzlichen) Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung nicht der Pauschalreisevertrag zwischen den Zedenten und dem Reiseveranstalter im Sinne des § 651a Abs. 2 BGB, sondern, was sich auch aus Art. 2 lit. b) und Art. 3 Abs. 2 lit. a) Fluggastrechteverordnung ergibt, der Beförderungsvertrag zwischen dem Reiseveranstalter und der Beklagten zugunsten der Fluggäste (im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB), denn das Luftfahrtunternehmen wird in Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Beförderungsvertrag tätig (so auch: AG Frankfurt a. M. Urt. v. 24.2.2014 - 29 C 3591/13 = BeckRS 2014, 16603; AG Rüsselsheim Urt. v. 8.1.2014-30 3189/13 (36) = BeckRS 2014, 16266).
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